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Deutsche Stiftung Denkmalschutz: Industrie- und Gewerbegebiet vernichtet Denkmal und Naturregion

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat in einem Brief an die Bürgermeister der Städte Heidenau, Pirna und Dohna eindringlich dazu gemahnt, mit Rücksicht auf den denkmalgeschützten Barockgarten in Großsedlitz die Planung eines angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiets, des sogenannten Industrieparks Oberelbe (IPO) und des Technologieparks Feistenberg, einzustellen.

Der Barockpark Großsedlitz, eine einmalige Gartenschöpfung des 18. Jahrhunderts von europäischem Rang, ist eine der herausragenden, dem französischem Muster folgenden Anlagen in Deutschland. Für ihn charakteristisch ist die sorgfältig inszenierte Einbettung des kunstvoll gestalteten Gartens in die freie Natur und die umgebende kultivierte Landschaft. Für das Gesamterscheinungsbild des denkmalgeschützten Gartens ist daher unverzichtbar die auch im sächsischen Denkmalschutzgesetz verankerte Unantastbarkeit der Umgebung des Denkmals. Um diese sicherzustellen wurden mehrere angrenzende Gebiete als Landschafts- und Naturschutzgebiete ausgewiesen – und eben nicht der Garten allein unter Schutz gestellt.

Die Planung des IPO setzt sich nun nicht nur rücksichtlos über die mannigfachen Bestimmungen des Denkmal-, Landschafts- und Naturschutzes hinweg. Auch das integrierte Verkehrskonzept ist zu bemängeln, wie es im Brief heißt, denn es sieht eine Erschließung des vorgesehenen Industriegebiets ausschließlich über die Straße vor. Solcherart Planungen stammen aus dem vergangenen Jahrhundert und sind längst überholt: „In einem Bundesland, in dem laut Verfassung der Schutz von Umwelt und Natur (Art. 10, Abs. 1) und der Denkmalschutz (Art. 11, Abs. 3) zu den ‚Grundlagen des Staates‘ zählt, sollte sich ein solches Projekt von selbst verbieten,“ schließen Skudelny und Weiss ihr Schreiben unmissverständlich.

Dr. Steffen Skudelny, der Vorstand der DSD, und Professor Dr. Gerd Weiß, der Vorsitzende ihrer wissenschaftlichen Kommission, haben ihren nachdrücklichen Appell informell auch den für Denkmalschutz zuständigen Behörden in Sachsen übermittelt, so dem Sächsischen Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt als oberstem Denkmalpfleger, der Präsidentin der Landesdirektion Sachsen und der oberen Denkmalschutzbehörde, Regina Kraushaar, und dem Sächsischen Landeskonservator Alf Furkert, ferner dem Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz / Osterzgebirge und dem betroffenen Landrat Michael Geisler.  

https://www.denkmalschutz.de/