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Beanstandung des Beschlusses zum Haushaltplan und der Haushaltsatzung des ZV IPO für das Jahr 2022

Sehr geehrter Herr Landrat Geisler,

hiermit beanstanden wir fristgerecht den Beschluss der IPO-ZV-Versammlung zum Haushaltplan und der Haushaltsatzung des ZV IPO für das Jahr 2022.

Zum Haushaltplan 2021 gab es mit der Rechtsaufsichtsbehörde umfangreichen Schriftverkehr hinsichtlich Einwendungen aus der Bürgerschaft, dem Umgang mit diesen Einwendungen sowie zu den im Haushaltplan enthaltenen Planzahlen. Ein sehr wichtiger Eckpunkt der Einwendungen und der Argumentationen war und ist Thematik Kostenentwicklung und eigenwirtschaftliche Fi­nanzierung des Projekts IPO. Damals wurde trotz des als Anlage zur Einwendung Dr. Dürig/Mandel beigefügten Eingeständnisses des ZV IPO aus dem Gespräch im Juni 2020, dass die Ein­nahmen aus der Vermarktung die Kosten des Projekts nicht decken werden, auch von der Rechtsaufsichtsbehörde diese absehbare Entwicklung weitgehend negiert und der Argumenta­tion des ZV IPO gefolgt. Interessant war aber, dass die Rechtsaufsichtsbehörde aus der Argu­mentation beider Seiten offenbar für sich selbst Bedenken zur langfristigen wirtschaftlichen Sta­bilität des ZV IPO abgeleitet und deshalb den Berichtszeitraum für den Vorbericht zukünftiger Haushaltpläne von 3 auf bemerkenswerte 10 Jahre verlängert hat.

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