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Bürgervereinigung Oberelbe IPO-Stoppen legt Widerspruch zum IPO-Haushaltsplan 2022 ein

Vom IPO-Zweckverband wurde der IPO-Haushaltsplan 2022 vorgelegt. Daraus kann nunmehr eindeutig abgeleitet werden, dass das Projekt IPO auch unter Einbezug der Fördermittel nicht annähernd kostendeckend realisiert werden kann und infolge dessen der ZV IPO auf eine nicht annähernd tragbare und somit rechtswidrige restrukturierungsbedürftige Überschuldung zuläuft. Das haben wir bereits schon einmal im Jahr 2020 anhand der Daten aus dem Realisierungskonzept nachgewiesen.

Die bisherigen Aussagen der Vertreter des ZV IPO, dass die Gesamtkosten nach wie vor bei 140 Mio. Euro liegen würden, erweisen sich entsprechend der neuen vorgelegten Zahlen (ca. 160 Mio. EUR) als nicht wahrheitsgemäß.  Die aktuell vorliegende Prognose der ZV nähert sich unserer Prognose aus dem Jahr 2020 (siehe Einwendung aus dem Vorjahr) von 170 Mio. Euro an.

Von den geplanten Verkaufserlösen in Höhe von 70,2 Mio. Euro sind im Betrachtungszeitraum 11,7 Mio. Euro, also ca. 16,6 Prozent, für mit der Vermarktung im Zusammenhang stehende Kosten vorgesehen! Diese extrem hohen Vermarktungskosten der Stadtentwicklung Pirna (SEP) gehen unmittelbar zu Lasten der für die Refinanzierung dringend erforderlichen Einnahmen.

Bisher hat die SEP damit argumentiert, dass der Bedarf an diesen Flächen sehr groß ist und es eine Vielzahl von (ernstzunehmenden) Bewerbern gibt. Es ist deshalb nicht einsichtig, warum ein so hoher Kostenansatz für die Vermarktung angesetzt ist, wenn doch die Investoren ,,Schlange stehen“. Dies widerspricht aus unserer Sicht dem Grundsatz der Sparsamkeit der Haushaltführung und grenzt nach unserer Einschätzung an zügellose Selbstbedienung durch die SEP.

Wir bemängeln weiterhin, dass der Haushaltplan erneut die tatsächliche wirtschaftliche Situation und Prognose nicht transparent und sachgerecht wiedergibt und er damit u.E. der Auflage aus der HH-Genehmigung des LRA aus 2021 widerspricht. Eine Fortführung des Projekts ist finanziell mittel- und langfristig nicht gesichert und läuft u.E. auf einen umfassenden und vorsätzlichen Verstoß gegen geltendes Haushaltrecht hinaus.

Weitere Punkte bzw. deren Begründungen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden ausführlichen Einwendungsschreiben:

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