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Bürgerinitiative IPO STOPPEN hat den Haushaltplanentwurf 2025/26 des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe fachlich begutachtet

Bürgerinitiative IPO STOPPEN hat den Haushaltplanentwurf 2025/26 des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe fachlich begutachtet

Dabei haben wir die wirtschaftliche Situation des IPO-ZV dargestellt sowie folgende vier Einwendungen an den IPO-ZV formuliert und begründet. Dies lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Die Verbandsführung hat die Fortführung des Bebauungsplanes 1.1 in eigener alleiniger Zuständigkeit nach dem Satzungsbeschluss ausgeschlossen. Sie will den Bebauungsplan nur dann weiter vorantreiben, wenn entweder der Freistaat Sachsen mit zusätzlichen Finanzmitteln, die über die Förderung nach GRW-Infra hinausgehen, ins Projekt einsteigt und/oder sich mindestens zwei private Investoren an den Erschließungsaufwendungen beteiligen.

Beides ist völlig unklar und unsicher. Es gibt dafür keine Verträge und keine anderweitigen rechtsverbindlichen Zusicherungen.

Zudem lässt die Haushaltsituation des Freistaates Sachsen keine finanzielle Rettung des Projekts erwarten.

Diese Bauleitplanung ist als vollumfänglich gescheitert einzustufen. Sie ist von niemandem, auch nicht vom Freistaat und von privaten Investoren, wirtschaftlich umsetzbar. Zudem ist auch aufgrund der zweifelhaften Qualität des Bebauungsplanentwurfs völlig offen, ob dieser zur Rechtskraft gebracht werden kann und einer rechtlichen Überprüfung standhält.

Deshalb fordern wir:

  1. Die Aufnahme von Krediten, die in den Haushaltsatzungen der Vorjahre enthalten und genehmigt wurden, ist unverzüglich einzustellen.
  2. Die Aufnahme neuer Kredite ist aus dem vorliegenden Haushaltplan vollständig zu streichen.
  3. Risikominimierung durch die sofortige Beendigung des Projekts Bebauungsplan 1.1 wegen fehlender Perspektive von Gewerbesteuereinnahmen
  4. Sofortige Beendigung des Projekts Bebauungsplan 1.1 wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Verbandsmitglieder für dessen Finanzierung

Die detaillierten Begründungen finden sie im kompletten Dokument der Einwendungen.

Zudem haben wir Vorschläge für die weitere Verfahrensweise formuliert:

  • Mit dem Wegfall der durch Grundstücksverkäufe erzielbaren Einnahmen zur Refinanzierung der Kredite ist die Verbandsführung zur Schadenbegrenzung und Kostenminimierung verpflichtet. Daher steht unter anderem die zeitnahe Tilgung bestehender Kredite an. Eine Tilgung aus dem Finanzhaushalt ist nicht möglich. Einziger Weg ist es, dafür die ohnehin in den Haushalten der Verbandsmitglieder eingeplanten Verbandsumlagen einzusetzen.
  • Die Kredite sind unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel zügig zu tilgen, um die Aufwendungen des ZV IPO für die Finanzierungskosten so weit wie möglich zu senken.
  • Es ist zu prüfen, welche Leistungen weiterhin extern erbracht werden müssen. Hier stehen insbesondere die Verträge zur Projektsteuerung und zur Geschäftsführung des ZV IPO zur Disposition. Es ist zu prüfen, ob die Übernahme der wenigen verbleibenden Aufgaben durch die Verwaltungen der Verbandsmitglieder gegen Kostenerstattung auf Selbstkostenbasis wirtschaftlicher ist. 
  • Das Scheitern des Projekts ist offenbar auf schwerwiegende Fehler und Mängel im Projektmanagement zurückzuführen. Die Verbandsführung ist im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichte verpflichtet, Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Projektsteuerer zu prüfen. Einnahmen daraus sind zur Rückführung der Kreditverpflichtungen zu verwenden.

HIER ZU DEN EINWENDUNGEN; https://www.ipo-stoppen.de/wp-content/uploads/2025/02/Einwendung-HH_Plan2025_V1.pdf